Vertragsrecht
Das Vertragsrecht regelt die Grundsätze jeden Vertrages.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird großteils das Vertragsrecht geregelt, aber das Handelsgesetzbuch und andere Gesetzte haben eventuell Einfluss.
Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit wirksamen Rechtsgeschäften, die durch einen Vertrag zustande gekommen sind, das heißt, mindestens zwei Personen sind sich einig bzw. es liegen inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen vor, dass zwischen ihnen bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen, sei es durch Verpflichtung oder Einräumung von Rechten.
Wir helfen Ihnen bei:
• Prüfung von bereits bestehenden Verträgen
• Gestaltung von neuen Verträgen und
• Problemen nach dem Vertragsschluss
Kurzum alles, was mit Verträgen zu tun hat, fällt in unser Tätigkeitsfeld.
Egal ob
• Arbeitsverträge
• Werkverträge
• Kaufverträge
• Darlehensverträge
• Eheverträge
• Mietverträge
• Gesellschaftsverträge usw.
Wir stehen bei allen Vertragsfragen zur Verfügung. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Durchsetzung von Baumängeln.